Ablauf einer Psychotherapie
Sie nehmen per Email oder telefonisch Kontakt zur Therapeutin oder zum Therapeuten Ihrer Wahl auf und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch. In diesem wird zunächst Ihr Anliegen sortiert und Sie können entscheiden, ob wir für Sie das passende Angebot bereithalten.
Anschließend gibt es die Möglichkeit einer psychotherapeutischen Weiterbehandlung. Diese kann als Akutbehandlung (12 Sitzungen), als Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder als Langzeittherapie (60 Sitzungen) erfolgen.
Klären Sie am besten vorab mit Ihrer Krankenkasse, in welcher Höhe diese die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernimmt.
Zum Teil bieten wir auch Behandlungen im gruppentherapeutischen Setting an. Bei Interesse sprechen Sie uns an oder verfolgen Sie die Ankündigungen auf unserer Homepage.
Private Krankenkassen
Wir rechnen wir nach Gebührenordnung für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen (GOÄ) den 2,3- bis 3,5-fachen Satz ab.
Die Kostenübernahme für Psychotherapie ist je nach Versicherung und Vertragsbedingungen sehr unterschiedlich. Fragen Sie am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse nach, in welchem Umfang und bis zu welcher Höhe Psychotherapie erstattet wird und ob die Psychotherapie antragspflichtig ist.
Bei Bedarf beraten wir Sie hierzu im Erstgespräch.
Beihilfe
Bei der Beihilfe haben Sie die Möglichkeit, bis zu 12 Termine (à 50 min) pro Kalenderjahr im Rahmen der psychotherapeutischen Akutbehandlung wahrzunehmen oder eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie zu beantragen. Hierfür ist in der Regel ein Antrag, eine therapeutische Stellungnahme oder ein Gutachten und ein ärztlicher Konsiliarbericht erforderlich.
Selbstzahler
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie als Selbstzahler zu tragen.
Die Kosten für eine Sitzung im Einzelsetting liegt zwischen 134 und 153 Euro.
Gesetzliche Krankenkassen
Leider können wir aktuell nicht ohne einen gesonderten Antrag über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Sie können bei Ihrer Krankenkasse einen solchen Antrag auf Kostenerstattung stellen, wenn es nachweislich nicht möglich ist, zeitnah eine psychotherapeutische Behandlung bei einer*m Psycholog*in mit Kassenzulassung zu beginnen. Hierzu beraten wir Sie gern.